Planung. Bauleitung. Gutachten

 

Vorschriften

Die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättV). Sie gilt für Versammlungsstätten in Gebäuden, wenn dort Räume für die Durchführung von Veranstaltungen mehr als 200 Besucher fassen, sowie für Gaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen. Sie gilt auch für Versammlungsstätten im Freien mit Tribünen für mehr als 1.000 Besucher. Weiterführende Hinweise sind den Erläuterungen zu entnehmen.

 

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung – BStättV). 
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten.
(Für Berghütten gelten diese Vorschriften nicht.)

Richtlinien

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR; auch Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, abgekürzt RbALei) ist eine von der Bauministerkonferenz (Argebau) herausgegebene Muster-Richtlinie im baulichen Brandschutz. Ziel der Richtlinie ist die Errichtung von ausreichend brandgeschützten Leitungsanlagen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie haben sukzessive die Arbeitsstätten-Richtlinien zur alten Arbeitsstättenverordnung von 1975 abgelöst.
ASR A3.4 Beleuchtung
ASR A3.4/7 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

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VdS Brandschutz